Neuartiger Zahnersatz knackt auch die härteste Nuss
Revolution für die Herstellung künstlicher Zähne: Deutsche Forscher haben eine neue Super-Keramik entwickelt, die auch härtesten Belastungen standhält.
Der kleine, schneeweiße Würfel in der Hand von Christian Rüssel ist eine Revolution für die Herstellung künstlicher Zähne. Der Chemiker und sein Team vom Otto-Schott-Institut für Glas-Chemie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena haben eine neuartige Glaskeramik hergestellt, die dem Zahnersatz künftig noch festeren Biss und natürliches Aussehen verleihen wird.
"Wir haben eine rund fünfmal höhere Festigkeit als bei vergleichbaren, heute verfügbaren Zahnersatzkeramiken erreicht", sagt der Institutsdirektor.
Das Interesse der Wirtschaft an dem neuen Material ist groß. Als die Nachricht von der neuen Erfindung in der Wissenschaftsszene publik wurde, gaben sich Prothetikfirmen im Jenaer Institut die Klinke in die Hand.
Künstliche Zähne müssen den echten gleichen, sollten auch härteste Nahrung kleinbekommen, lange halten und dürfen keine allergischen Reaktionen auslösen. Außerdem sollten sie leicht und nicht zu teuer sein.
FVDZ bezweifelt Nutzen von Online-Bewertungsportalen
Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte bezweifelt den Nutzen von Online-Bewertungsportalen wie dem jüngst auch für Zahnarzt-Bewertungen freigegebenen Arztnavigator der „Weissen Liste“ und der Krankenkassen (die DZW berichtete in Ausgabe 9/12). „Der Wunsch, per Mausklick den richtigen (Zahn-)Arzt zu finden, ist nachvollziehbar – aber nicht realistisch“, kommentierte die stellvertretende FVDZ-Bundesvorsitzende Dr.-medic/IfM Timisoara Kerstin Blaschke.
„Die Möglichkeit, nach Haus- und Fachärzten nun auch Zahnärzte über ein Onlineportal bewerten zu lassen, ist für die Krankenkassen sicher ein interessantes Marketingtool im Wettbewerb um zahlende Mitglieder. Den individuellen Nutzen für die Patienten können wir allerdings nicht erkennen“, so Blaschke. „Die Beziehung zwischen Patient und Zahnarzt lebt vom Vertrauen, und das kann man nicht über das Internet, sondern nur durch persönliche Gespräche aufbauen.“
Ein weiteres Problem sei, dass es im Netz keine Informationen über die fachliche Qualität der zahnmedizinischen Behandlung gebe. Dies sei jedoch ein entscheidendes Kriterium für die Wahl des Zahnarztes, das ein derartiges Befragungsportal gar nicht abbilden könne. „Der tatsächliche Nutzen für die Patienten hält sich somit in Grenzen“, meint Blaschke weiter.
Laut einer Umfrage des gewerblichen Arztbewertungsportals Jameda (gehört zum Hubert-Burda-Medienkonzern) werden die im Portal der „Weissen Liste“ bewusst ausgeklammerten Freitextkommentare von der Mehrheit der Ärzte und Patienten als wichtig empfunden. 79 Prozent der 474 befragten Ärzte hätten angegeben, dass ihnen der Freitextkommentar des Patienten zu einer Bewertung wichtig beziehungsweise sehr wichtig ist.
Hygiene-Falle beim Zahnarzt – Studie belegt Keimbelastung auf Patienten-Serviettenhaltern
Wir alle kennen sie: Die kleinen Halter, mit deren Hilfe uns bei jedem Zahnarztbesuch das „Lätzchen“ umgelegt wird, das unsere Kleidung vor Verunreinigung schützen soll. Mal aus Metall, mal aus Kunststoff gefertigt, lautet ihre offizielle Bezeichnung „Patienten-Serviettenhalter“. Die Hygiene-Richtlinien (1) des Robert-Koch-Instituts (RKI) geben für die Reinigung dieser Halter keine eindeutigen Vorgaben.
Treu bis in die Wurzel – Deutsche schätzen ihren Zahnarzt
Die Deutschen schätzen die Kompetenz ihres Zahnarztes und bleiben ihm langfristig treu: Rund 91 Prozent sind mit ihrem Zahnarzt ‚zufrieden‘ bzw. ‚sehr zufrieden‘. Das ist die zentrale Aussage einer bevölkerungsrepräsentativen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach (IfD) in Zusammenarbeit mit dem Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ), deren Ergebnisse heute veröffentlicht wurden.
Vielfache Arztgänger treiben Statistik in die Höhe
Rund die Hälfte aller Arztbesuche in Deutschland geht auf das Konto von nur 16 Prozent der Patienten. Viele von ihnen gehen 40 Mal im Jahr.
Die meisten Bürger gehen nach einem Zeitungsbericht doch nicht so oft zum Arzt wie bislang angenommen . 50 Prozent der Arztbesuche gingen auf die Kosten von 16 Prozent der Patienten – sie trieben damit die Statistik in die Höhe , schreibt die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen.
App weist den Weg zum Notdienst-Zahnarzt
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) verbreitet ab sofort ein Notdienst-App für iPhones, iPads und Android-Smartphones. Die Idee: Wer am Wochenende oder an Feiertagen Zahnschmerzen bekommt, findet damit den nächsten zahnärztlichen Notdienst dank GPS-basierter Suche jetzt auch unterwegs.
Die App, die unter dem Namen "Zahnärzte BY" kostenlos in den Shops von Apple und Google erhältlich ist, kann laut KZVB noch mehr: Wenn Versicherte mit der Handykamera ihr Bonusheft fotografieren und es geht danach verloren, stellt der Zahnarzt mithilfe des Fotos auf dem Handy und der Einträge auf der Karteikarte des Patienten ein neues Heft aus.
Franchise - eine Option für Ärzte?
Eine Praxiskette im Stil von Mc Donald's? Das ist in unserem Gesundheitswesen heute schwer vorstellbar. Und doch können Franchisesysteme auch für Ärzte eine Option sein, mit Kollegen zu kooperieren.
Der Begriff des Franchise ist im Gesundheitswesen zwar noch fremd und wird eher mit McDonald's oder anderen gewerblichen Unternehmen assoziiert. Grundsätzlich ist Franchise aber für alle Branchen von Bedeutung.
Denn im Kern geht es bei Franchise darum, dass ein Franchisegeber ein fertig entwickeltes und erprobtes Unternehmensmodell an einen Franchisenehmer überlässt, der dafür eine Nutzungsgebühr an den Franchisegeber zahlt.
So manches Ärztenetz oder manche Teilgemeinschaftspraxis macht bereits vor, wie sich solche Unternehmensmodelle auch im Gesundheitsbereich erfolgreich nutzen lassen.
Notdienstsuche per Handy
Einen echten Mehrwert für Patienten hat die App der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB), die ab sofort sowohl für iPhones und iPads als auch für Android-Smartphones erhältlich ist. Wer am Wochenende oder an Feiertagen Zahnschmerzen hat, findet den nächsten zahnärztlichen Notdienst dank GPS-basierter Suche jetzt auch unterwegs.
Arzthelferinnen zum Equal Pay Day: frauendominierte Berufe besser bezahlen!
Mehr als 98 Prozent der Medizinischen, Zahnmedizinischen und Tiermedizinischen Fachangestellten sind weiblich. Zum Equal Pay Day fordert der Verband der medizinischen Fachberufe die Gleichwertigkeit der von Frauen dominierten Berufe ein.
„Dass wir uns an den Aktionen beteiligen, die auf das Ungleichgewicht zwischen männlichen und weiblichen Beschäftigten aufmerksam machen, hat einen einfachen Grund: In Deutschland wird die gewaltige Einkommenslücke zwischen Männern und Frauen von 23 Prozent auch damit erklärt, dass Frauen selbst in solche Berufe gehen, in denen weniger bezahlt wird. Diese Argumentation muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden“, sagt Margret Urban, stellvertretende Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. und Ressortleiterin Tarifpolitik.
„Wenn Arbeit daran gemessen wird, welchen Wert sie für die Gesellschaft bringt, dann müssten gerade Frauen dominierte Berufe besser bezahlt werden. Im Sozial- und Gesundheitswesen sind es vor allem weibliche Beschäftigte, die mit besonderer Empathie und fachlicher Kompetenz Patienten betreuen.“
Tag der Zahngesundheit 2012: Gesund beginnt im Mund – mehr Genuss mit 65 plus!
In diesem Jahr stellt der Tag der Zahngesundheit eine Altersgruppe in den Fokus, die in der Gesellschaft und in der Zahnarztpraxis einen immer größeren Raum einnimmt: die Bevölkerung in fortgeschrittenem Lebensalter rund um den Wechsel in die nachberufliche Lebensphase. Die Generation der über 65-Jährigen ist heute gesünder als noch vor zehn Jahren, sie nimmt in der Regel aktiver am gesellschaftlichen Leben teil. Dies spiegelt sich auch bei der Mundgesundheit wider, denn diese Generation hat heute länger und mehr eigene Zähne (DMS IV 2005).
Die zahnärztliche Prophylaxe und Behandlung muss diesen Umstand berücksichtigen. So sollten Prophylaxe-Maßnahmen speziell auf die zahnmedizinischen Bedürfnisse dieser Altergruppe ausgerichtet sein. Hierzu zählt, dass auch im höheren Lebensalter Karies durch eine zuckerarme Ernährungsweise und das Anwenden von Fluorid in Zahnpasten, Gels und Spüllösungen reduziert und sogar verhindert werden kann. Auch die Problemzonen zwischen den Zähnen müssen täglich gereinigt werden, entweder mit Zahnzwischenraum-Bürstchen oder mit Zahnseide. Besondere Aufmerksamkeit sollten die über 65-Jährigen aber der Pflege der Zahnhälse schenken. Auch der Parodontitis – einem entzündlichen Abbau des Zahnhalteapparats – wird durch eine effektive tägliche Mundhygiene vorgebeugt. Dafür sind Zahnbürste und Zahnseide bzw. Zahnzwischenraumbürsten Standard. Noch zu wenig bekannt ist, dass es wichtig ist, auf das Rauchen zu verzichten oder den Tabakkonsum einzuschränken, um das Zahnfleisch gesund zu erhalten.
Andererseits ist diese Altersgruppe anspruchsvoll, was ihre Erwartungen an die Lebensqualität betrifft. Die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben besitzt für sie einen hohen Stellenwert. Dabei spielt die Mundgesundheit eine wesentliche Rolle: Nicht nur das Sprechen und die Nahrungsaufnahme sind bei Einschränkungen und Zahnverlust eine Belastung, sondern können zudem zu Störungen der Mund- und Kieferfunktion mit Auswirkungen auf das allgemeine Wohlbefinden führen.
Zudem hängt die Mundgesundheit wesentlich mit der Allgemeingesundheit zusammen. Mundgesundheit und systemische Erkrankungen stehen in gegenseitigen Abhängigkeiten, wie beispielsweise die Beziehungen zwischen Parodontitis und Diabetes zeigen.
Kann das Einstellen eines HKP vom Zahnarzt verhindert werden?
Mit Urteil vom 24. März 2011 (Az.: III ZR 69/10) äußerte sich der Bundesgerichtshof (BGH) abermals zur wettbewerbs- und berufsrechtlichen Zulässigkeit der Internetplattform „2te-zahnarztmeinung.de“. Auf dieser Internetplattform können Zahnärzte Vergleichsangebote zu von Patienten eingestellten Heil- und Kostenplänen abgeben. Kommt ein Behandlungsvertrag zustande, lässt sich der Plattformbetreiber vom Zahnarzt 20 Prozent seines Honorars versprechen.
Die Karlsruher Richter teilten die Bedenken der Vorinstanz an der Vereinbarkeit eines solchen Geschäftsmodells mit dem Lauterkeits- und Berufsrecht nicht und stellten die dem Plattformbetreiber recht gebende erstinstanzliche Entscheidung wieder her (die DZW berichtete).
Bereits im Dezember 2010 urteilte der I. Zivilsenat des BGH (Az.: I ZR 55/08): Ein Zahnarzt, der auf einer Internetplattform ein Gegenangebot zu einem eingestellten Heil- und Kostenplan eines anderen Zahnarztes abgibt, verstoße nicht gegen das berufsrechtliche Kollegialitätsgebot. Auch seine Verpflichtung, dem Plattformbetreiber im Falle des Zustandekommens eines Behandlungsvertrags mit dem Patienten 20 Prozent seines Honorars als Entgelt für die Nutzung des virtuellen Marktplatzes abzugeben, sei weder sittenwidrig noch ein unzulässiges Versprechen eines Entgelts für die Zuweisung von Patienten. Der Plattformbetreiber handelte daher nicht wettbewerbswidrig. Dieser Auffassung schloss sich nun der III. Zivilsenat an. Die Internetplattform diene dem berechtigten Interesse des Zahnpatienten am Zugang zu kostengünstigen Angeboten und fördere den grundsätzlich gewünschten Wettbewerb.



